Allgemeine Bedingungen


Firmendetails:

HEXCHANGE (Handelsname von TCC Spares B.V.)
De Wetering 24
4906CT Oosterhout
Niederlande  

USt-IdNr.: NL852912407B01
Handelskammer: 58179097


Artikel 1. Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für HEXCHANGE mit Sitz in Oosterhout. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zwischen HEXCHANGE und dem Käufer immer Vorrang haben und die Anwendbarkeit jeglicher vom Käufer verwendeten Bedingungen und/oder Bestimmungen, gleich welcher Art, ausschließen, selbst wenn in diesen Bedingungen und/oder Bestimmungen ein Vorrang festgelegt wurde, welcher von HEXCHANGE nicht akzeptiert wird. Sollte aufgrund von Zumutbarkeit und Fairness oder der unzumutbaren Beschwerlichkeit kein Berufung auf eine Bestimmung dieser Bedingungen möglich sein, erhält die betreffende Bestimmung inhaltlich und in ihrem Umfang eine möglichst entsprechende Bedeutung, so dass darauf Berufung genommen werden kann. 

Artikel 2. Angebote und Preise
Alle Angebote, Offerten und von HEXCHANGE gegebenen Preise, auch die in Katalogen und Preislisten genannten, sind stets unverbindlich und ohne MwSt., sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. HEXCHANGE ist berechtigt, Änderungen im Einstandspreis, wie Lohnerhöhungen, gestiegene Materialpreise, Wechselkursänderungen, Änderungen der Verkaufssteuer, unvorhergesehene Preiserhöhungen von Lieferanten oder sonstige Erhöhungen oder Änderungen weiterzugeben, auch wenn eine Bestellung schriftlich bestätigt und/oder bereits eine Vereinbarung getroffen wurde. Die in unserem ERP-System und mit dem Kunden vereinbarten Preise sind stets maßgeblich. 

Artikel 3. Lieferzeit
Die angegebenen Lieferzeiten sind völlig unverbindlich und gelten nicht bei höherer Gewalt jeglicher Art. HEXCHANGE übernimmt keine Haftung für eine Überschreitung der Frist. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Bestellung zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn die Lieferzeit überschritten wird. 

Artikel 4. Höhere Gewalt
Falls HEXCHANGE aufgrund höherer Gewalt eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht erfüllen kann, hat es das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise ohne gerichtliches Eingreifen für aufgelöst zu erklären oder seine Ausführung ganz oder teilweise auszusetzen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein. Unter höherer Gewalt fallen u.a.: Krieg, Kriegsgefahr, Aufstände, behindernde oder einschränkende Maßnahmen von in- und ausländischen Regierungen, Feuer, Sabotage, Streiks, Transportblockaden, Lieferantenausfälle und andere unvorhersehbare Umstände, die die Ausführung der Bestellung oder des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen. 

Artikel 5. Zahlung
Zahlungen von Privatkunden müssen im Voraus direkt über den HEXCHANGE-Webshop erfolgen. Unternehmen können nach schriftlicher Genehmigung auf Rechnung zahlen, ohne Abzug von Skonto und ohne das Recht auf Aufrechnung von Schulden. Streitigkeiten jeglicher Art geben dem Käufer nie das Recht, Zahlungen zu verweigern und/oder auszusetzen. Wenn ein Unternehmenskunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist nach Rechnungsdatum gezahlt hat, ist er gesetzlich in Verzug, ohne weitere Ankündigung oder Mahnung, und HEXCHANGE ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus Gesetz, Vertrag und diesen Bedingungen. HEXCHANGE ist dann berechtigt, sämtliche Tätigkeiten für diesen Kunden mit sofortiger Wirkung einzustellen, ohne in irgendeiner Weise gegenüber diesem Kunden haftbar zu sein.

Artikel 6. Auflösung
Wenn der Käufer eine ihm aus dem mit HEXCHANGE geschlossenen Vertrag erwachsende Verpflichtung nicht oder nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, sowie im Falle von Insolvenz, Zahlungsaufschub, Einstellung oder Liquidation des Unternehmens, gilt der Käufer gesetzlich als in Verzug, und HEXCHANGE hat das Recht, ohne jegliche Verzugserklärung und ohne gerichtliches Eingreifen die zwischen HEXCHANGE und dem Käufer bestehenden Verträge (soweit sie noch nicht ausgeführt wurden) als aufgelöst zu betrachten und vom Käufer Zahlung für die bereits geleistete Arbeit und die entstandenen Kosten und den durch den Verzug des Käufers verursachten Schaden zu verlangen. 

Artikel 7. Eigentumsvorbehalt
Alle von HEXCHANGE an den Käufer gelieferten Waren bleiben Eigentum von HEXCHANGE, bis alle vom Käufer aus welchem Grund auch immer geschuldeten Beträge vollständig bezahlt sind. Die gelieferten Waren können von HEXCHANGE jederzeit zurückgenommen werden, solange keine vollständige Zahlung erfolgt ist, und der Käufer ist dann verpflichtet, diese Waren auf erstes Anfordern unentgeltlich an HEXCHANGE zurückzugeben. Der Käufer ist nicht berechtigt, über die Waren in einer Weise zu verfügen, die das vorstehend genannte Eigentumsrecht von HEXCHANGE beeinträchtigt. 

Artikel 8. Urheberrecht
Ohne ihre ausdrückliche vorherige Zustimmung ist es nicht gestattet, von HEXCHANGE herausgegebene Broschüren, Kataloge, Preislisten, sonstige Schriften, Informationsmittel und Software ganz oder teilweise zu übernehmen oder zu reproduzieren. HEXCHANGE übernimmt keine Haftung für etwaige Fehler oder falsche Daten in diesen Schriften. 

Artikel 9. Technische Daten
Die von HEXCHANGE bereitgestellten Abbildungen, Zeichnungen, Ansichtssendungen/Proben, Größen, Gewichte, Tragfähigkeiten, chemische Beständigkeiten und anderen technischen Spezifikationen basieren hauptsächlich auf Daten der von HEXCHANGE vertretenen Lieferanten. Diese Daten sind nicht verbindlich, sondern sollen eine allgemeine Darstellung geben. Abweichungen von solchen bereitgestellten Daten geben kein Recht auf Beschwerde. 

Artikel 10. Haftungsausschluss
HEXCHANGE übernimmt keine Haftung für Mängel an Waren, die sie von Lieferanten oder sonstwie bezogen hat. Stattdessen wird sie alle Ansprüche, die sie in dieser Hinsicht geltend machen kann, an den Käufer abtreten und übertragen. HEXCHANGE übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art oder in irgendeiner Form, die aus Dienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes, einschließlich Beratung und/oder Information, resultieren. Der Käufer verpflichtet sich, HEXCHANGE gegenüber jeglichen Ansprüchen auf Schadensersatz hinsichtlich oder im Zusammenhang mit von HEXCHANGE an den Käufer gelieferten Waren freizustellen. 

Artikel 11. Streitigkeiten
Auf alle zwischen HEXCHANGE und dem Käufer geschlossenen Verträge findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Allein das zuständige Gericht ist berechtigt, Kenntnis von allen Streitigkeiten zwischen HEXCHANGE und dem Käufer zu nehmen. 

Oosterhout, 19. Juni 2013

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Telefonisch

Mo.-Do. 9:00-17:00 Uhr

+31(0)162429068

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